Durch Vermittlung ins
Ausland
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung................
2. Internationale
Arbeitsvermittlung durch die ZAV... 1
3. Checkliste für Bewerber 2
4.
Stellenangebote und Bewerbung.............. 4
5. Die internationalen Arbeitsmärkte......... 5
5.1 Weltweite Stellenangebote 6
5.2 Beschäftigung in der Europäischen Union. 6
5.3 Entwicklungspolitische Zusammenarbeit 7
5.3.1 Integrierte Fachkräfte.... 7
5.3.2 Förderung der Rückkehr und
beruflichen Eingliederung von Staats-
angehörigen aus Entwicklungsländern. 8
5.4 Vermittlung zu Internationalen
Organisationen...... 8
5.5 Ferien- und Saisonjobs.......... 9
5.6 Praktika......... 10
5.7 Auslandsmontage und Tätigkeiten
auf Bohrinseln 11
6. Voraussetzungen für eine Auslandstätigkeit. 12
6.1 Fachliche Voraussetzungen......... 12
6.2 Fremdsprachliche Voraussetzungen......... 13
6.3 Persönliche Voraussetzungen......... 15
7. Was Sie sonst noch wissen müssen 15
7.1 Soziale Sicherung im Ausland......... 17
7.2 Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
im Ausland... 18
8. Weitere Informationsschriften............ 19
Diese Broschüre informiert
Sie über Möglichkeiten, eine Beschäftigung im Ausland zu finden. Dabei will
Ihnen die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) helfen.
Für die Vermittlung ins Ausland
müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Nur Interesse an fernen Ländern
zu haben, reicht nicht aus. Auch auf ausländischen Arbeitsmärkten sind die
Anforderungen an Bewerber deutlich gestiegen.
Prüfen Sie bitte
selbstkritisch, ob Sie für eine Auslandstätigkeit in Betracht kommen. Nutzen
Sie dazu die Check-liste auf Seite 2 und die Hinweise in Kapitel 6.
Die ZAV in Frankfurt am
Main ist - wie Ihr örtliches Arbeitsamt - eine Dienststelle der Bundesanstalt
für Arbeit, allerdings mit besonderen Aufgaben.
Dazu gehört die
Internationale Arbeitsvermittlung, eine Agentur, die seit über vierzig Jahren
Fach- und Führungskräfte ins Ausland, aber auch aus dem Ausland nach
Deutschland vermittelt. Darüber hinaus bietet sie zahlreiche Vermittlungsprogramme
für Studenten und andere junge Leute an.
Erfolgreiche Vermittlungen
auf den internationalen Arbeitsmärkten lassen sich nur durch eine langjährige
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit staatlichen oder privaten Organisationen
erzielen.
Die Internationale
Arbeitsvermittlung der ZAV hat weltweite Verbindungen zu rund 130 Ländern der
Erde. Ihre Mitarbeiter haben meist selbst im Ausland gearbeitet und kennen die
Situation vor Ort.
Nach unseren Erfahrungen
sind für eine Vermittlung als Fach- oder Führungskraft ins Ausland folgende
Voraussetzungen unverzichtbar:
n Berufs- oder Studienabschluß
n Berufserfahrung (ca. 2-3
Jahre oder mehr)
n Gute Kenntnisse in der
Sprache des Gastlandes
Diese Voraussetzungen müssen
erfüllt sein.
Hinzu
sollten möglichst kommen:
berufsbezogene Auslandserfahrungen
gute Allgemeinbildung
Aufgeschlossenheit gegenüber fremden Kulturen
Anpassungsvermögen und Ausdauer
Wichtig sind außerdem:
Teamfähigkeit
Belastbarkeit
Organisatorisches Talent
Kommunikative Fähigkeiten
Gesundheit
Klare berufliche
Zielvorstellungen für den Auslandsaufenthalt
Sie sollten sich bei Ihrem
Wunsch nach einem Auslandseinsatz auch überlegen, was dagegen sprechen könnte:
Aufgabe persönlicher
Bindungen zur Familie, zu Freunden usw.
Aufgabe der
gesellschaftlichen Stabilität und Sicherheit
Unsicherheit (was im Ausland
zu erwarten ist)
Ungewißheit für die Zeit der
Rückkehr nach Deutschland (Wiedereingliederungsrisiko)
Arbeitsstelle des Partners
muß aufgegeben werden
Anpassungsschwierigkeiten im
Ausland
Geringerer Lebensstandard
als in Deutschland
Für die Vermittlung von
Studenten und anderen jungen Leuten gelten besondere Voraussetzungen, die
weitgehend vom jeweiligen Programm abhängen. Darüber informieren Broschüren,
die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden (siehe S. 9 u. 10).
Es gibt verschiedene Wege,
wie Sie Ihr Ziel erreichen, eine Arbeit im Ausland zu finden. Sie können sich
bei der ZAV bewerben. Sie können selbst versuchen, eine Auslandstätigkeit zu
finden. Oder Sie werden von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt.
Wichtig ist, daß Sie den
Stellenmarkt im Ausland beobachten. Und daß Sie die notwendigen
Voraussetzungen für die Stellen mitbringen. Wenn Ihre Qualifikationen genau zum
Stellenangebot aus dem Ausland passen, steigen Ihre Chancen.
Im SIS, dem Stellen-Informations-System bei Ihrem ört-lichen
Arbeitsamt, finden Sie alle Auslandsangebote. Dort erhalten Sie zudem
wöchentlich „Markt + Chance“,
einen Stellenanzeiger, in welchem die ZAV auf besondere Auslandsangebote
hinweist. In Einzelfällen machen wir auch in Tageszeitungen auf unser Angebot
aufmerksam.
Über alle im SIS
veröffentlichten Auslandsangebote der ZAV können Sie sich auch im Internet
http://www.arbeitsamt.de
oder über
T-online
*Arbeitsamt#
informieren.
Wenn Sie sich bei uns für
eine Tätigkeit im Ausland bewerben wollen, schicken Sie uns bitte einen Brief
mit Ihren beruflichen Vorstellungen sowie einem ausführlichen tabellarischen
Lebenslauf, aus dem Ihr beruflicher Werdegang klar hervorgeht. Bitte geben Sie
unbedingt auch den aktuellen Stand Ihrer Fremdsprachenkenntnisse an.
Wann sollten Sie sich bei
der ZAV bewerben? Frühestens drei bis vier Monate, bevor Sie tatsächlich ins
Ausland gehen können. Dann sind auch die Angaben in Ihrem Lebenslauf noch
aktuell.
Wenn Sie Arbeit suchen,
sollten Sie mehrere „Eisen im Feuer“ haben. Sehr viele Deutsche, die im Ausland
arbeiten, haben ihre Stelle durch eigene Bemühungen gefunden. Unsere Broschüre
„Auslandstätigkeiten selbst gesucht“
gibt Ihnen dazu weitere Hinweise. Wir senden sie Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Die meisten ausländischen
Arbeitsmärkte haben mehr oder weniger ähnliche Probleme wie der deutsche:
Gemeinsam ist ihnen, daß es häufig mehr Arbeitsuchende als freie Stellen gibt.
Daher sind viele
internationale Arbeitsmärkte weitgehend verschlossen - zum Schutz der
inländischen Arbeitsuchenden. Ausländer kommen nur unter ganz bestimmten
Bedingungen zum Zuge.
Bewerber vom deutschen
Arbeitsmarkt werden im Ausland nur dann berücksichtigt, wenn die gesuchten
Arbeitskräfte auf dem örtlichen Markt nicht zu finden sind oder wenn
ausdrücklich Bewerber aus Deutschland gesucht werden. Das sind dann Personen
mit besonderen Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen.
Bedenken Sie, daß die
internationalen Arbeitsmärkte sich ständig verändern. Qualifikationen, die gestern noch gesucht wurden, sind heute vielleicht nicht mehr gefragt.
Bei den
Angeboten auf dem freien Markt handelt es sich in der Regel um ausländische
Unternehmen, die spezielle Fach- und Führungskräfte aus den unterschiedlichsten
Berufen, für die verschiedensten Aufgaben und zu örtlichen Bedingungen suchen.
Auch deutsche Unternehmen benötigen für - meist befristete - Auslandsprojekte
deutsche Spezialisten.
Wer als Bürger eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) in einem anderen EU-Land arbeiten
möchte, benötigt zunächst nur ein Stellenangebot. Die Freizügigkeit des
europäischen Arbeitsmarktes garantiert die notwendigen behördlichen
Erlaubnisse. Dies gilt auch für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
wie Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Informationen über
Arbeitsmöglichkeiten bietet Ihnen das EURES-System (European Employment
Services). Die EURES-Berater sind besonders geschulte Vermittler in einzelnen
Arbeitsämtern und in anderen Beratungsstellen.
Ihr Arbeitsamt teilt Ihnen
gerne mit, wo Sie den nächsten EURES-Berater treffen können.
EURES-Berater stehen mit
über 400 anderen Beratern in allen westeuropäischen Ländern in Kontakt und
haben über das europaweite Netz Zugang zu den offenen Stel-lenangeboten. Das
Netz hält zusätzlich Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen in den
Mitgliedsländern der EU bereit.
Alle im EURES-System
veröffentlichten Stellen sind auch im SIS zu finden.
Die Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) und die ZAV arbeiten im „Centrum für Internationale
Migration und Entwicklung“ (CIM) zusammen. CIM vermittelt hochqualifizierte
Spezialisten und Experten als „Integrierte Fachkräfte“ in Entwicklungsländer.
Die Arbeitsverträge werden mit dortigen Arbeitgebern, oft Regierungsstellen, zu
landesüblichen Konditionen geschlossen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zahlt in bestimmten Fällen Zuschüsse, die
einen angemessenen Lebensstandard und die Fortsetzung der sozialen Absicherung
in Deutschland gewährleisten sollen.
Für Staatsangehörige aus
Entwicklungsländern, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, führt die ZAV
im Auftrag des BMZ verschiedene Förderungsprogramme durch, welche die Rückkehr
und den beruflichen Einstieg im Heimatland erleichtern sollen.
Das
„Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen“ (BFIO) gehört zur
Internationalen Arbeitsvermittlung der ZAV. Seine Mitarbeiter plazieren
Führungskräfte und Experten bei Internationalen Organisationen, insbe-sondere
bei den Vereinten Nationen und ihren Unterorganisationen.
Das BFIO
vermittelt auch Nachwuchskräfte, die als sogenannte Beigeordnete
Sachverständige eingesetzt werden. Zielgruppe sind Akademikerinnen und
Akademiker mit spezieller Berufserfahrung und einem Höchstalter von 32 Jahren,
die ein oder zwei Jahre in internationalen Organisationen tätig werden.
Bewerber müssen sehr guteEnglischkenntnisse und gute Kenntnisse in Französisch
oder Spanisch haben. Ihre Beschäftigung wird von der Bundesrepublik
Deutschland finanziert, vor allem mit Geldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Diese Kräfte arbeiten in Entwicklungsländern, meist in Projekten vor Ort.
Für
Abiturienten, Studenten und andere junge Leute bietet die ZAV eine Reihe von
Job-Programmen an, vor allem während der Sommermonate. Häufig sind es
Hilfstätigkeiten, für die in der Regel keine besondere Ausbildung notwendig
ist. Die Verdienstmöglichkeiten sind entsprechend gering. Zum Beispiel
vermittelt die ZAV Tätigkeiten bei Walt Disney im Epcot Center in Florida, in
Ferienclubs rund um das Mittelmeer oder bei der Erdbeerernte in Finnland.
Alle aktuellen
Programmangebote, mit ihren Voraussetzungen und Bewerbungsfristen, werden
jährlich in der Broschüre „Jobs und
Praktika im Ausland“ veröffentlicht. Das Heft ist jeweils ab November in
den Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsämter zu haben.
Die Informationen sind auch
im Internet unter http://www.arbeitsamt.de
abrufbar. Weitere Jobs oder vergleichbare Saisonbeschäftigungen können Sie im
SIS finden.
Praktika sind befristete
berufsbezogene Tätigkeiten, die während eines Studiums, einer schulischen
Berufsausbildung oder in den ersten Berufsjahren ausgeübt werden.
Auslandspraktika sind sehr begehrt und schwer zu finden. Im Ausland erhalten
Praktikanten vielfach kein Entgelt.
Alle Praktika-Angebote sind
in der schon genannten Broschüre „Jobs
und Praktika im Ausland“ bzw. im Internet beschrieben. Darüber hinausgehende
Angebote gibt es nicht.
Die internationale
Arbeitsvermittlung der ZAV bietet jungen Berufstätigen - Höchstalter 27 Jahre -
dazu noch folgende Programme an:
· LEONARDO-Programm, ein von
der EU geförderter Austausch junger Arbeitnehmer mit abgeschlossener
Berufsausbildung unterhalb der Hochschulebene,
· EURODYSSEE-Programm, ein Arbeitnehmeraustausch
des Landes Baden-Württemberg mit anderen europäischen Regionen.
Merkblätter zu diesen
Programmen können Sie bei der ZAV anfordern.
Bevor
Sie sich für eines der hier erwähnten Angebote oder Programme bewerben, sollten
Sie unbedingt die genannte Broschüre, die Informationen im Internet oder das
entsprechende Merkblatt lesen.
Deutsche Firmen entsenden
zur Auslandsmontage meist Angehörige des eigenen Unternehmens. Der
Arbeitsvertrag in Deutschland bleibt dabei bestehen, zusätzlich werden
Auslandszuschläge gezahlt. Mitarbeiter eines Unternehmens, das
Montagetätigkeiten im Ausland durchführt, können oft erst nach einer längeren
Firmenzugehörigkeit mit einem Auslandseinsatz rechnen.
Die ZAV hat keine
Adressenlisten von Unternehmen, die Auslandsmontage durchführen.
Sie erhält auch nur selten
Stellenangebote für Auslandsmontagetätigkeiten. Wenn sie welche hat, werden
diese im SIS veröffentlicht. Bei solchen Angeboten setzt der Arbeitgeber oft
Auslandserfahrung und besondere berufliche Qualifikation voraus. Eine
Bewerbung bei der ZAV kann also nur dann sinnvoll sein, wenn entsprechende
Stellen im SIS eingegeben sind.
Stellenangebote für
Tätigkeiten auf Bohrinseln und Förderplattformen gehen bei der ZAV nicht ein.
Die Betreiber werben ihr Personal unter den Stammbeschäftigten ihrer Firma auf
dem Festland an. Häufig sind sie auch nur an Staatsangehörigen des eigenen
Landes interessiert.
Die ZAV warnt
dringend vor Zeitungsanzeigen, die anderes behaupten. Solche Anzeigen sind oft
unseriös, sie erwecken den Eindruck, daß Beschäftigungsmöglichkeiten auf
Bohrinseln in großer Zahl vorhanden seien. Bei einer Bewerbung erhält der
Interessent zumeist gegen Gebühr wertloses Informations- und Adressenmaterial.
Aus vielen Zuschriften ist uns bekannt, daß sich daraus keine Beschäftigungsverhältnisse
ergeben haben.
Die Anforderungen für eine Auslandstätigkeit ergeben
sich im Einzelfall aus dem Stellenangebot.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals an die wichtigsten Voraussetzungen
für einen Auslandseinsatz als Fach- oder Führungskraft erinnern:
n Berufs- oder Studienabschluß
n Berufserfahrung (ca. 2-3
Jahre oder mehr)
n Gute Kenntnisse in der
Sprache des Gastlandes
n berufsbezogene Auslandserfahrung
Für Berufsanfänger ist es
auf den internationalen Arbeits-märkten schwierig, erste Erfahrungen zu
sammeln. Die ZAV bietet diesen Bewerbern Job- und Praktikanten-programme.
Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Auslandsbewerbern
sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
In vielen Fällen werden
zusätzlich besondere Fachkenntnisse und Spezialisierungen erwartet, die nur
durch längerfristige Berufstätigkeit erworben werden können. Ausschlaggebend
sind dabei die letzten fünf Jahre der Berufstätigkeit.
Auch in Entwicklungsländern
wird heute umfangreiche Berufserfahrung vorausgesetzt. Ungelernte oder
angelernte Kräfte sowie Bewerber ohne entsprechende Zeugnisse kann die ZAV
nicht als Fachkräfte vermitteln. Dasselbe gilt für Ausbildungs- und
Hochschulabsolventen, die erste Berufserfahrungen im Ausland sammeln möchten.
Meister oder Techniker
brauchen mehr als die notwendige Zusatzbildung, wenn sie als solche im Ausland
arbeiten wollen: Sie müssen als Meister oder Techniker langjährige Berufserfahrung
haben.
Für
nichtakademische Fachkräfte stehen besondere Programme zur sprachlichen und
beruflichen Fortbildung im Ausland zur Verfügung. Darüber informieren Sie die
Broschüre „Auslandsprogramme der ZAV“
und verschiedene Merkblätter.
Wenn Sie in Österreich oder
der deutschsprachigen Schweiz arbeiten möchten, reicht in der Regel die
deutsche Sprache. Für eine Tätigkeit in anderen Ländern müssen
Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sein.
Chancen haben nur Bewerber
mit guten Kenntnissen in einer oder zwei Fremdsprachen, insbesondere in den
Weltsprachen Englisch, Französisch oder Spanisch.
Wie
weit Sie die Sprache des Gastlandes in Wort und Schrift beherrschen müssen,
hängt von der jeweiligen Aufgabe ab. Schulkenntnisse einer Fremdsprache
genügen erfahrungsgemäß nicht. Während für eine wissenschaftliche oder
pädagogische Tätigkeit und in leitender Position perfekte Sprachbeherrschung
unverzichtbar ist, können Facharbeiter und Handwerker im allgemeinen mit Kenntnissen
der Umgangssprache des Gastlandes auskommen.
Ihre
Sprachkenntnisse beschreiben Sie am leichtesten mit den Schulnoten: „sehr gut“
(fließend), „gut“ (in Wort und Schrift), „befriedigend“ (Umgangssprache) oder
„ausrei-chend“ (Schulkenntnisse). Sie müssen eine fremde Sprache nicht nur gut
sprechen und verstehen, sondern auch lesen und schreiben können.
Bei der
Beurteilung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse für eine Auslandstätigkeit mag Ihnen
vielleicht der folgende Vergleich helfen: Stellen Sie sich vor, daß Sie die
deutsche Sprache nur so gut beherrschen wie die erforderliche Fremdsprache.
Fragen Sie sich dann selbst, ob Sie Ihren Beruf oder die angestrebte Tätigkeit
in allen Bereichen erfolgreich ausüben könnten. Wenn Sie diese Frage nicht mit
einem eindeutigen „Ja“ beantworten können, dürften
Ihre
Fremdsprachenkenntnisse für eine Auslandstätigkeit nicht ausreichend sein.
Auch
bei einer deutschen Niederlassung im Ausland müssen Sie die jeweilige
Landessprache beherrschen oder, in eher exotischen Ländern, die dort für die
allgemeine Kommunikation benutzte Weltsprache.
Von
jedem, der im Ausland arbeiten will, wird „Auslands-fähigkeit“ erwartet,
insbesondere die für das Leben im Ausland notwendige Flexibilität und
Anpassungsbereit-schaft. Wichtig ist auch die Bereitschaft, mit Menschen
anderer Mentalität und anderer Lebensgewohnheiten zusammenzuarbeiten und in
ihrem Land leben zu wollen. Grundvoraussetzungen sind dabei, neben einer
positiven Lebenseinstellung, Aufgeschlossenheit, Toleranz und Teamfähigkeit.
Wenn
Sie sich ernsthaft für eine Tätigkeit im Ausland interessieren, müssen Sie auch
wissen, daß
·
in Deutschland höhere Löhne und Gehälter gezahlt
werden, als in den meisten anderen Ländern,
· die soziale Absicherung,
also die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, im Ausland
häufig niedrigere Leistungen als in Deutschland bietet,
· der Wunsch nach einem
bestimmten Ort oder einem bestimmten Land die Vermittlungsmöglichkeit erheblich
einschränkt,
· die Arbeit im Ausland nicht
immer an kulturell interessanten und klimatisch angenehmen Orten angeboten
wird,
· Vermittlungsbemühungen für
Zuwanderer in Deutschland (Asylbewerber, Asylberechtigte und zum Teil auch für
andere Ausländer) zwecklos sind, wenn die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im
Gastland verweigert wird,
· Ehepartner oder
Lebensgefährten vielleicht keine Arbeit im Ausland finden und selbst dann keine
Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie einem ausländischen Ehepartner oder
Lebensgefährten in sein Heimatland folgen,
· die Vermittlung von
Ehepartnern oder Lebensgefährten an ein und denselben Standort äußerst selten
ist,
· Kinder eines Auslandstätigen
nicht überall eine geeignete Schule finden, und daß ihnen das Einleben in ein
fremdes Schulsystem bisweilen schwerfällt; außerdem kann der Besuch einer
Auslandsschule teuer sein,
· die Rückkehr nach
Deutschland nach einem längeren Auslandsaufenthalt persönliche und berufliche
Schwierigkeiten mit sich bringen kann.
Nur in ganz wenigen Ländern
ist das Netz der sozialen Sicherung so dicht wie in der Bundesrepublik Deutschland.
In den
Mitgliedsstaaten der EU und des EWR gelten vergleichbare Regelungen wie in
Deutschland. Auch können Leistungsansprüche aus einem Land in ein anderes
übertragen werden. Nähere Auskünfte kann Ihnen jeder EURES-Berater oder ihr
örtliches Arbeitsamt geben.
Außerhalb
der EU und des EWR haben Sie als befristet Beschäftigter im Ausland in der
Regel keine soziale Sicherung, die über die vorgeschriebene Versicherung für
Arbeitsunfälle hinausgeht. Und selbst das ist nicht in allen Länder
selbstverständlich. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Ausreise genaue
Informationen bei einer der vom Bundesverwaltungsamt beauftragten
„Beratungsstellen für Auslandstätige und Auswanderer“ einzuholen. Die Adressen
dieser Beratungsstellen sind im „Merkblatt Nr. 12“ des Bundesverwaltungsamtes
zusammengestellt, das Sie bei der ZAV anfordern können.
Arbeitnehmer,
die von ihren Arbeitgebern ins Ausland entsandt wurden und deren Arbeitsvertrag
nach deutschem Recht fortbesteht, haben in der Regel keine
Nachteile in ihrer sozialen Absicherung zu befürchten. Da der
Arbeits-vertrag in Deutschland weiterläuft, zumeist verbunden mit einem Grundgehalt,
ist auch die Fortzahlung der Sozial-versicherungsbeiträge gewährleistet.
Nur in den Mitgliedstaaten
der EU und des EWR ist keine Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige der
entsprechenden Länder erforderlich. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate
dauert, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muß Ihnen gewährt werden,
wenn Sie dort eine Arbeitsstelle haben.
Für
alle anderen Länder benötigen Sie eine Einreise-, eine Aufenthalts- und eine
Arbeitserlaubnis. Das Verfahren kann unterschiedlich sein. In den USA z.B. wird
dies alles durch die Kennzeichnung des Visums zum Ausdruck gebracht.
Informationen zu den Formalitäten bekommen Sie bei den jeweiligen Botschaften.
Die
verschiedenen Bestimmungen dienen dem Schutz des Arbeitsmarktes im Zielland.
Bitte denken Sie daran, daß die Arbeitslosigkeit in vielen anderen Ländern auch
sehr hoch ist. Selbst wenn Sie einen Arbeitsplatz hätten, kann Ihnen die
Einreise- und Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.
Ausnahmen
bestehen im Falle der Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Abkommen
über den Austausch von Fachkräften geschlossen hat. Diese gelten aber nur für
Arbeitsplätze, die der Fortbildung im erlernten Beruf dienen. Solche Abkommen
und Absprachen bestehen mit der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika
und mit vielen Reformstaaten Mittel- und Osteuropas.
Wenn Sie von der ZAV ins
Ausland vermittelt werden, sind die Fragen der Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis in der Regel geklärt.
Neben
den zuvor bereits erwähnten Broschüren können Sie bei uns folgende
Informationsschriften anfordern:
· Arbeitsvertrag im Ausland
· Praktische Aus- und Fortbildung im Ausland
Eine Information für Studenten, Hochschulabsolventen und Berufstätige. Diese
Broschüre enthält Programme und Anschriften von entsprechenden Institutionen.
· Erste Auslandserfahrungen
Hinweise für Schüler, Abiturienten, Studenten und junge Berufstätige, die einen
Auslandsaufenthalt planen und nicht zu den Zielgruppen der ZAV gehören (z.B.
„frei-williges soziales Jahr“, Workcamps, Auslandsstudium, Schüleraustausch
USA, usw.).
· Praktika bei Internationalen Organisationen
Praktikantenprogramme für Akademiker bei den Verein-ten Nationen, den
Organen der Europäi schen Union, usw.
· Die Mitarbeit von Deutschen in Internationalen
Organisationen
· Entsendung von Beigeordneten Sachverständigen zu
Internationalen Organisationen
· Beschäftigung in der Entwicklungshilfe
· Arbeit in Übersee
Verzeichnis von Institutionen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit;
im Internet unter
http://www.dse.de/zd/arbeit/arbeit-i.htm
· Allgemeine Informationen über Arbeitsmöglichkeiten
im Ausland für folgende Berufe
Maschinenbauingenieure
Naturwissenschaftler
Wirtschaftswissenschaftler
Sozialwissenschaftler, Soziologen und Politologen
Agraringenieure und Landwirte
Juristen
Ärzte
Ärzte in Großbritannien
Lehrer
Lehrer in den USA
Elektroingenieure
Geisteswissenschaftler
Bauingenieure und Architekten
Krankenpflege und Sozialarbeit
Übersetzer und Dolmetscher
Geologen, Geophysiker, Geographen, Vermessungsinge-nieure und Kartographen
Umwelt- und Ressourcenschutz
·
Arbeiten
in Europa
Das Heft Nr. 8 aus der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“ gibt Ihnen weitere
Informationen zum Thema. Die Bro-schüre bekommen Sie im BIZ Ihres Arbeitsamtes.