Stand: Januar 1998

 

 

 

Durch Vermittlung ins Ausland

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis          Seite

 

1. Einleitung................

 

2. Internationale Arbeitsvermittlung durch die ZAV... 1

 

3. Checkliste für Bewerber 2

 

4. Stellenangebote und Bewerbung.............. 4

 

5. Die internationalen Arbeitsmärkte......... 5

5.1 Weltweite Stellenangebote 6

5.2 Beschäftigung in der Europäischen Union. 6

5.3 Entwicklungspolitische Zusammenarbeit 7

5.3.1 Integrierte Fachkräfte.... 7

5.3.2 Förderung der Rückkehr und
beruflichen Eingliederung von Staats-
angehörigen aus Entwicklungsländern. 8

5.4 Vermittlung zu Internationalen
Organisationen...... 8

5.5 Ferien- und Saisonjobs.......... 9

5.6 Praktika......... 10

5.7 Auslandsmontage und Tätigkeiten
auf Bohrinseln 11

 

6. Voraussetzungen für eine Auslandstätigkeit. 12

6.1 Fachliche Voraussetzungen......... 12

6.2 Fremdsprachliche Voraussetzungen......... 13

6.3 Persönliche Voraussetzungen......... 15

 

7. Was Sie sonst noch wissen müssen 15

7.1 Soziale Sicherung im Ausland......... 17

7.2 Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
im Ausland... 18

 

8. Weitere Informationsschriften............ 19

 

 

 

 

1.   Einleitung

Diese Broschüre informiert Sie über Möglichkeiten, eine Beschäftigung im Ausland zu finden. Dabei will Ihnen die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) helfen.

 

Für die Vermittlung ins Ausland müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Nur Interesse an fernen Ländern zu haben, reicht nicht aus. Auch auf ausländi­schen Arbeitsmärkten sind die Anforderungen an Bewer­ber deutlich gestiegen.

 

Prüfen Sie bitte selbstkritisch, ob Sie für eine Auslandstä­tigkeit in Betracht kommen. Nutzen Sie dazu die Check-liste auf Seite 2 und die Hinweise in Kapitel 6.

 

2.   Internationale Arbeitsvermittlung durch die ZAV

Die ZAV in Frank­furt am Main ist - wie Ihr örtliches Arbeitsamt - eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit, allerdings mit besonderen Aufgaben.

 

Dazu gehört die Internationale Arbeitsvermittlung, eine Agentur, die seit über vierzig Jahren Fach- und Führungs­kräfte ins Ausland, aber auch aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Darüber hinaus bietet sie zahlreiche Vermittlungsprogramme für Studenten und andere junge Leute an.

 

 

 

Erfolgreiche Vermittlungen auf den internationalen Arbeitsmärkten lassen sich nur durch eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit staatlichen oder privaten Organisationen erzielen.

 

Die Internationale Arbeitsvermittlung der ZAV hat welt­weite Verbindungen zu rund 130 Ländern der Erde. Ihre Mitarbeiter haben meist selbst im Ausland gearbeitet und kennen die Situation vor Ort.

3.   Checkliste für Bewerber

Nach unseren Erfahrungen sind für eine Vermittlung als Fach- oder Führungskraft ins Ausland folgende Vorausset­zungen unverzichtbar:

 

n     Berufs- oder Studienabschluß

n     Berufserfahrung (ca. 2-3 Jahre oder mehr)

n     Gute Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

 

Hinzu sollten möglichst kommen:

berufsbezogene Auslandserfahrungen

gute Allgemeinbildung

Aufgeschlossenheit gegenüber fremden Kulturen

Anpassungsvermögen und Ausdauer

 

 

Wichtig sind außerdem:

Teamfähigkeit

Belastbarkeit

Organisatorisches Talent

Kommunikative Fähigkeiten

Gesundheit

Klare berufliche Zielvorstellungen für den Auslandsauf­enthalt

 

Sie sollten sich bei Ihrem Wunsch nach einem Auslands­einsatz auch überlegen, was dagegen sprechen könnte:

 

 Aufgabe persönlicher Bindungen zur Familie, zu Freun­den usw.

 Aufgabe der gesellschaftlichen Stabilität und Sicherheit

 Unsicherheit (was im Ausland zu erwarten ist)

 Ungewißheit für die Zeit der Rückkehr nach Deutsch­land (Wiedereingliederungsrisiko)

 Arbeitsstelle des Partners muß aufgegeben werden

 Anpassungsschwierigkeiten im Ausland

 Geringerer Lebensstandard als in Deutschland

 

Für die Vermittlung von Studenten und anderen jungen Leuten gelten besondere Voraussetzungen, die weitgehend vom jeweiligen Programm abhängen. Darüber informieren Broschüren, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden (siehe S. 9 u. 10).

 

 

4.   Stellenangebote und Bewerbung

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihr Ziel erreichen, eine Arbeit im Ausland zu finden. Sie können sich bei der ZAV bewerben. Sie können selbst versuchen, eine Auslandstä­tig­keit zu finden. Oder Sie werden von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt.

 

Wichtig ist, daß Sie den Stellenmarkt im Ausland beob­achten. Und daß Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Stellen mitbringen. Wenn Ihre Qualifikationen genau zum Stellenangebot aus dem Ausland passen, steigen Ihre Chancen.

 

Im SIS, dem Stellen-Informations-System bei Ihrem ört-lichen Arbeitsamt, finden Sie alle Auslandsangebote. Dort erhalten Sie zudem wöchentlich „Markt + Chance“, einen Stellenanzeiger, in welchem die ZAV auf besondere Auslandsangebote hinweist. In Einzelfällen machen wir auch in Tageszeitungen auf unser Angebot aufmerksam.

 

Über alle im SIS veröffentlichten Auslandsangebote der ZAV können Sie sich auch im Internet

 

http://www.arbeitsamt.de

 

oder über T-online

 

*Arbeitsamt#

 

informieren.

 

Wenn Sie sich bei uns für eine Tätigkeit im Ausland bewerben wollen, schicken Sie uns bitte einen Brief mit Ihren beruflichen Vorstellungen sowie einem ausführli­chen tabellarischen Lebenslauf, aus dem Ihr beruflicher Werdegang klar hervorgeht. Bitte geben Sie unbedingt auch den aktuellen Stand Ihrer Fremdsprachenkenntnisse an.

 

Wann sollten Sie sich bei der ZAV bewerben? Frühestens drei bis vier Monate, bevor Sie tatsächlich ins Ausland gehen können. Dann sind auch die Angaben in Ihrem Lebenslauf noch aktuell.

 

Wenn Sie Arbeit suchen, sollten Sie mehrere „Eisen im Feuer“ haben. Sehr viele Deutsche, die im Ausland arbei­ten, haben ihre Stelle durch eigene Bemühungen gefunden. Unsere Broschüre „Auslandstätigkeiten selbst gesucht“ gibt Ihnen dazu weitere Hinweise. Wir senden sie Ihnen auf Anfrage gerne zu.

 

5. Die internationalen Arbeitsmärkte

Die meisten ausländischen Arbeitsmärkte haben mehr oder weniger ähnliche Probleme wie der deutsche: Gemeinsam ist ihnen, daß es häufig mehr Arbeitsuchende als freie Stellen gibt.

 

Daher sind viele internationale Arbeitsmärkte weitgehend verschlossen - zum Schutz der inländischen Arbeitsuchenden. Ausländer kommen nur unter ganz bestimmten Bedingungen zum Zuge.

 

Bewerber vom deutschen Arbeitsmarkt werden im Ausland nur dann berücksichtigt, wenn die gesuchten Arbeitskräfte auf dem örtlichen Markt nicht zu finden sind oder wenn ausdrücklich Bewerber aus Deutschland gesucht werden. Das sind dann Personen mit besonderen Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen.

 

Bedenken Sie, daß die internationalen Arbeitsmärkte sich ständig verändern. Qualifikationen, die gestern noch gesucht wurden, sind heute vielleicht nicht mehr gefragt.

5.1    Weltweite Stellenangebote

Bei den Angeboten auf dem freien Markt handelt es sich in der Regel um ausländische Unternehmen, die spezielle Fach- und Führungskräfte aus den unter­schiedlichsten Berufen, für die verschiedensten Aufga­ben und zu örtlichen Bedingungen suchen. Auch deut­sche Unternehmen benötigen für - meist befristete - Aus­landsprojekte deutsche Spezialisten.

5.2    Beschäftigung in der Europäischen Union

Wer als Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) in einem anderen EU-Land arbeiten möchte, benötigt zunächst nur ein Stellenangebot. Die Freizügigkeit des europäischen Arbeitsmarktes garantiert die notwendigen behördlichen Erlaubnisse. Dies gilt auch für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Norwegen, Island oder Liechtenstein.

 

Informationen über Arbeitsmöglichkeiten bietet Ihnen das EURES-System (European Employment Services). Die EURES-Berater sind besonders geschulte Vermittler in einzelnen Arbeitsämtern und in anderen Beratungsstellen.

 

Ihr Arbeitsamt teilt Ihnen gerne mit, wo Sie den nächsten EURES-Berater treffen können.

 

EURES-Berater stehen mit über 400 anderen Beratern in allen westeuropäischen Ländern in Kontakt und haben über das europaweite Netz Zugang zu den offenen Stel-lenangeboten. Das Netz hält zusätzlich Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen in den Mitgliedslän­dern der EU bereit.

 

Alle im EURES-System veröffentlichten Stellen sind auch im SIS zu finden.

5.3    Entwicklungspolitische Zusammenarbeit

5.3.1      Integrierte Fachkräfte

Die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und die ZAV arbeiten im „Centrum für Internationale Migration und Entwicklung“ (CIM) zusammen. CIM vermittelt hochqualifizierte Spezialisten und Experten als „Integrierte Fachkräfte“ in Entwicklungsländer. Die Arbeitsverträge werden mit dortigen Arbeitgebern, oft Regierungsstellen, zu landesüblichen Konditionen ge­schlossen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zahlt in be­stimmten Fällen Zuschüsse, die einen ange­messenen Lebensstandard und die Fortset­zung der sozialen Absiche­rung in Deutschland gewährlei­sten sollen.

5.3.2      Förderung der Rückkehr und beruflichen
      Eingliederung von Staatsangehörigen aus
      Entwicklungsländern

Für Staatsangehörige aus Entwicklungsländern, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, führt die ZAV im Auftrag des BMZ verschiedene Förderungsprogramme durch, welche die Rückkehr und den beruflichen Einstieg im Heimatland erleichtern sollen.

5.4    Vermittlung zu
    Internationalen     Organisationen

Das „Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisatio­nen“ (BFIO) gehört zur Internationalen Arbeitsvermitt­lung der ZAV. Seine Mitarbeiter plazieren Führungs­kräfte und Experten bei Internationalen Organisationen, insbe-sondere bei den Vereinten Nationen und ihren Unter­organisationen.

 

Das BFIO vermittelt auch Nachwuchskräfte, die als sogenannte Beigeord­nete Sachverständige eingesetzt werden. Zielgruppe sind Akademi­kerin­nen und Akademiker mit spezieller Berufserfahrung und einem Höchstalter von 32 Jahren, die ein oder zwei Jahre in internationalen Organi­sationen tätig werden. Bewerber müssen sehr guteEnglischkenntnisse und gute Kenntnisse in Französisch oder Spanisch haben. Ihre Beschäfti­gung wird von der Bundesrepublik Deutschland finanziert, vor allem mit Geldern der deutschen Entwick­lungszusam­menarbeit. Diese Kräfte arbeiten in Entwick­lungsländern, meist in Projekten vor Ort.

5.5    Ferien- und Saisonjobs

Für Abiturienten, Studenten und andere junge Leute bietet die ZAV eine Reihe von Job-Programmen an, vor allem während der Sommermonate. Häufig sind es Hilfstätigkei­ten, für die in der Regel keine besondere Ausbildung notwendig ist. Die Verdienstmöglichkeiten sind entspre­chend gering. Zum Beispiel vermittelt die ZAV Tätigkei­ten bei Walt Disney im Epcot Center in Florida, in Ferien­clubs rund um das Mittelmeer oder bei der Erdbeerernte in Finnland.

 

Alle aktuellen Programmangebote, mit ihren Vorausset­zungen und Bewerbungsfristen, werden jährlich in der Broschüre „Jobs und Praktika im Ausland“ veröffent­licht. Das Heft ist jeweils ab November in den Berufsin­formationszentren (BIZ) der Arbeitsämter zu haben.

 

Die Informationen sind auch im Internet unter http://www.arbeitsamt.de abrufbar. Weitere Jobs oder vergleichbare Saisonbeschäftigungen können Sie im SIS finden.

5.6    Praktika

Praktika sind befristete berufsbezogene Tätigkeiten, die während eines Studiums, einer schulischen Berufsausbil­dung oder in den ersten Berufsjahren ausgeübt werden. Auslandspraktika sind sehr begehrt und schwer zu finden. Im Ausland erhalten Praktikanten vielfach kein Entgelt.

 

Alle Praktika-Angebote sind in der schon genannten Broschüre „Jobs und Praktika im Ausland“ bzw. im Internet beschrieben. Darüber hinausgehende Angebote gibt es nicht.

 

Die internationale Arbeitsvermittlung der ZAV bietet jungen Berufstätigen - Höchstalter 27 Jahre - dazu noch folgende Programme an:

 

·     LEONARDO-Programm, ein von der EU geförderter Austausch junger Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung unterhalb der Hochschulebene,

·     EURODYSSEE-Programm, ein Arbeitnehmeraus­tausch des Landes Baden-Württemberg mit anderen europäischen Regionen.

 

Merkblätter zu diesen Programmen können Sie bei der ZAV anfordern.

 

Bevor Sie sich für eines der hier erwähnten Angebote oder Programme bewerben, sollten Sie unbedingt die genannte Broschüre, die Informationen im Internet oder das entspre­chende Merkblatt lesen.

5.7    Auslandsmontage und
    Tätigkeiten auf Bohrinseln

Deutsche Firmen entsenden zur Auslandsmontage meist Angehörige des eigenen Unternehmens. Der Arbeitsvertrag in Deutschland bleibt dabei bestehen, zusätzlich werden Auslandszuschläge gezahlt. Mitarbeiter eines Unterneh­mens, das Montagetätigkeiten im Ausland durchführt, können oft erst nach einer längeren Firmenzugehörigkeit mit einem Auslandseinsatz rechnen.

 

Die ZAV hat keine Adressenlisten von Unternehmen, die Auslandsmontage durchführen.

 

Sie erhält auch nur selten Stellenangebote für Aus­lands­montagetätigkeiten. Wenn sie welche hat, werden diese im SIS veröffent­licht. Bei solchen Angeboten setzt der Arbeitgeber oft Auslands­erfahrung und besondere berufliche Qualifikation voraus. Eine Bewerbung bei der ZAV kann also nur dann sinnvoll sein, wenn entsprechende Stellen im SIS eingege­ben sind.

 

Stellenangebote für Tätigkeiten auf Bohrinseln und För­derplattformen gehen bei der ZAV nicht ein. Die Betreiber werben ihr Perso­nal unter den Stammbeschäftigten ihrer Firma auf dem Festland an. Häufig sind sie auch nur an Staatsangehöri­gen des eigenen Landes interessiert.

 

Die ZAV warnt dringend vor Zeitungsanzeigen, die anderes behaupten. Solche Anzeigen sind oft unseriös, sie erwecken den Eindruck, daß Beschäftigungsmöglichkeiten auf Bohrinseln in großer Zahl vorhanden seien. Bei einer Bewerbung erhält der Interessent zumeist gegen Gebühr wertloses Informations- und Adressenmaterial. Aus vielen Zuschriften ist uns bekannt, daß sich daraus keine Be­schäftigungsverhältnisse ergeben haben.

6.   Voraussetzungen für eine Auslandstätigkeit

Die Anforderungen für eine Auslandstätigkeit ergeben sich im Einzelfall aus dem Stellenangebot.

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals an die wichtig­sten Voraussetzungen für einen Auslandseinsatz als Fach- oder Führungskraft erinnern:

 

n     Berufs- oder Studienabschluß

n     Berufserfahrung (ca. 2-3 Jahre oder  mehr)

n     Gute Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes

n     berufsbezogene Auslandserfah­rung

 

Für Berufsanfänger ist es auf den internationalen Arbeits-märkten schwierig, erste Erfahrungen zu sammeln. Die ZAV bietet diesen Bewerbern Job- und Praktikanten-programme.

6.1    Fachliche Voraussetzungen

Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Auslandsbewerbern sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.

In vielen Fällen werden zusätzlich besondere Fachkennt­nisse und Spezialisierungen erwartet, die nur durch län­gerfristige Berufstätigkeit erworben werden können. Ausschlaggebend sind dabei die letzten fünf Jahre der Berufstätigkeit.

 

Auch in Entwicklungsländern wird heute umfangreiche Berufserfahrung vorausgesetzt. Ungelernte oder angelernte Kräfte sowie Bewerber ohne entsprechende Zeugnisse kann die ZAV nicht als Fachkräfte vermitteln. Dasselbe gilt für Ausbildungs- und Hochschulabsolventen, die erste Berufs­erfahrungen im Ausland sammeln möchten.

 

Meister oder Techniker brauchen mehr als die notwendige Zusatzbildung, wenn sie als solche im Ausland arbeiten wollen: Sie müssen als Meister oder Techniker langjährige Berufser­fahrung haben.

 

Für nichtakademische Fachkräfte stehen besondere Pro­gramme zur sprachlichen und beruflichen Fortbildung im Ausland zur Verfügung. Darüber informieren Sie die Broschüre „Auslandsprogramme der ZAV“ und ver­schiedene Merkblätter.

6.2    Fremdsprachliche Voraussetzungen

Wenn Sie in Österreich oder der deutschsprachigen Schweiz arbeiten möchten, reicht in der Regel die deutsche Sprache. Für eine Tätigkeit in anderen Ländern müssen Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sein.

 

Chancen haben nur Bewerber mit guten Kenntnissen in einer oder zwei Fremdsprachen, insbesondere in den Weltspra­chen Englisch, Französisch oder Spanisch.

 

Wie weit Sie die Sprache des Gastlandes in Wort und Schrift beherrschen müssen, hängt von der jeweiligen Aufgabe ab. Schulkenntnisse einer Fremdsprache genügen erfahrungsgemäß nicht. Während für eine wissenschaftli­che oder pädagogische Tätigkeit und in leitender Position perfekte Sprachbeherrschung unverzichtbar ist, können Facharbeiter und Handwerker im allgemeinen mit Kennt­nissen der Umgangssprache des Gastlandes auskommen.

 

Ihre Sprachkenntnisse beschreiben Sie am leichtesten mit den Schulnoten: „sehr gut“ (fließend), „gut“ (in Wort und Schrift), „befriedigend“ (Umgangssprache) oder „ausrei-chend“ (Schulkenntnisse). Sie müssen eine fremde Sprache nicht nur gut sprechen und verstehen, sondern auch lesen und schreiben können.

 

Bei der Beurteilung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse für eine Auslandstätigkeit mag Ihnen vielleicht der folgende Vergleich helfen: Stellen Sie sich vor, daß Sie die deutsche Sprache nur so gut beherrschen wie die erforderliche Fremdsprache. Fragen Sie sich dann selbst, ob Sie Ihren Beruf oder die angestrebte Tätigkeit in allen Bereichen erfolg­reich ausüben könnten. Wenn Sie diese Frage nicht mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten können, dürften

Ihre Fremdsprachenkenntnisse für eine Auslandstätigkeit nicht ausreichend sein.

 

Auch bei einer deutschen Niederlassung im Ausland müssen Sie die jeweilige Landessprache beherrschen oder, in eher exotischen Ländern, die dort für die allgemeine Kommunikation benutzte Weltsprache.

6.3    Persönliche Voraussetzungen

Von jedem, der im Ausland arbeiten will, wird „Auslands-fähigkeit“ erwartet, insbesondere die für das Leben im Ausland notwendige Flexibilität und Anpassungsbereit-schaft. Wichtig ist auch die Bereitschaft, mit Menschen anderer Mentalität und anderer Lebensgewohn­heiten zusammenzuarbeiten und in ihrem Land leben zu wollen. Grundvoraussetzungen sind dabei, neben einer positiven Lebenseinstellung, Aufgeschlossenheit, Toleranz und Teamfähigkeit.

7. Was Sie sonst noch wissen müssen

Wenn Sie sich ernsthaft für eine Tätigkeit im Ausland interessieren, müssen Sie auch wissen, daß

 

·     in Deutschland höhere Löhne und Gehälter gezahlt werden, als in den meisten anderen Ländern,

·     die soziale Absicherung, also die Arbeitslosen-, Ren­ten-, Kranken- und Unfallversicherung, im Ausland häufig niedrigere Leistungen als in Deutschland bietet,

·     der Wunsch nach einem bestimmten Ort oder einem bestimmten Land die Vermittlungsmöglichkeit erheb­lich einschränkt,

·     die Arbeit im Ausland nicht immer an kulturell interes­santen und klimatisch angenehmen Orten angeboten wird,

·     Vermittlungsbemühungen für Zuwanderer in Deutsch­land (Asylbewerber, Asylberechtigte und zum Teil auch für andere Ausländer) zwecklos sind, wenn die Aufent­halts- und Arbeitserlaubnis im Gastland verweigert wird,

·     Ehepartner oder Lebensgefährten vielleicht keine Arbeit im Ausland finden und selbst dann keine Ar­beitserlaubnis erhalten, wenn sie einem ausländischen Ehepartner oder Lebensgefährten in sein Heimatland folgen,

·     die Vermittlung von Ehepartnern oder Lebensgefährten an ein und denselben Standort äußerst selten ist,

·     Kinder eines Auslandstätigen nicht überall eine geeig­nete Schule finden, und daß ihnen das Einleben in ein fremdes Schulsystem bisweilen schwerfällt; außerdem kann der Besuch einer Auslandsschule teuer sein,

·     die Rückkehr nach Deutschland nach einem längeren Auslandsaufenthalt persönliche und berufliche Schwie­rigkeiten mit sich bringen kann.

7.1 Soziale Sicherung im Ausland

Nur in ganz wenigen Ländern ist das Netz der sozialen Sicherung so dicht wie in der Bundesrepublik Deutschland.

 

In den Mitgliedsstaaten der EU und des EWR gelten vergleichbare Regelungen wie in Deutschland. Auch können Leistungsansprüche aus einem Land in ein anderes übertragen werden. Nähere Auskünfte kann Ihnen jeder EURES-Berater oder ihr örtliches  Arbeitsamt geben.

 

Außerhalb der EU und des EWR haben Sie als befristet Beschäftigter im Ausland in der Regel keine soziale Sicherung, die über die vorgeschriebene Versicherung für Arbeitsunfälle hinausgeht. Und selbst das ist nicht in allen Länder selbstverständlich. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Ausreise genaue Informationen bei einer der vom Bundesverwaltungsamt beauftragten „Beratungsstellen für Auslandstätige und Auswanderer“ einzuholen. Die Adres­sen dieser Beratungsstellen sind im „Merkblatt Nr. 12“ des Bundesverwaltungsamtes zusammengestellt, das Sie bei der ZAV anfordern können.

 

Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern ins Ausland entsandt wurden und deren Arbeitsvertrag nach deutschem Recht fortbesteht, haben in der Regel keine Nachteile in ihrer sozialen Absicherung zu befürchten. Da der Arbeits-vertrag in Deutschland weiterläuft, zumeist verbunden mit einem Grundge­halt, ist auch die Fortzahlung der Sozial-versi­cherungsbeiträge gewährleistet.

7.2    Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
     im Ausland

Nur in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR ist keine Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige der entsprechenden Länder erforderlich. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muß Ihnen gewährt werden, wenn Sie dort eine Arbeitsstelle haben.

 

Für alle anderen Länder benötigen Sie eine Einreise-, eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis. Das Verfahren kann unterschiedlich sein. In den USA z.B. wird dies alles durch die Kennzeichnung des Visums zum Ausdruck gebracht. Informationen zu den Formalitäten bekommen Sie bei den jeweiligen Botschaften.

 

Die verschiedenen Bestimmungen dienen dem Schutz des Arbeitsmarktes im Zielland. Bitte denken Sie daran, daß die Arbeitslosigkeit in vielen anderen Ländern auch sehr hoch ist. Selbst wenn Sie einen Arbeitsplatz hätten, kann Ihnen die Einreise- und Aufent­haltserlaubnis verweigert werden.

 

Ausnahmen bestehen im Falle der Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Abkommen über den Aus­tausch von Fachkräften geschlossen hat. Diese gelten aber nur für Arbeitsplätze, die der Fortbildung im erlernten Beruf dienen. Solche Abkommen und Absprachen beste­hen mit der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Ame­rika und mit vielen Reformstaaten Mittel- und Osteuropas.

Wenn Sie von der ZAV ins Ausland vermittelt werden, sind die Fragen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der Regel geklärt.

8. Weitere Informationsschriften

Neben den zuvor bereits erwähnten Broschüren können Sie bei uns folgende Informationsschriften anfordern:

 

· Arbeitsvertrag im Ausland

· Praktische Aus- und Fortbildung im Ausland
Eine Information für Studenten, Hochschulabsolventen und Berufstätige. Diese Broschüre enthält Programme und Anschriften von entsprechenden Institutionen.

· Erste Auslandserfahrungen
Hinweise für Schüler, Abiturienten, Studenten und junge Berufstätige, die einen Auslandsaufenthalt planen und nicht zu den Zielgruppen der ZAV gehören (z.B. „frei-williges soziales Jahr“, Workcamps, Auslandsstu­dium, Schüleraustausch USA, usw.).

· Praktika bei Internationalen Organisationen
Praktikantenprogramme für Akademiker bei den Verein-ten Nationen, den Organen der Europäi schen Union, usw.

· Die Mitarbeit von Deutschen in Internationalen
Organisationen

· Entsendung von Beigeordneten Sachverständigen zu Internationalen Organisationen

· Beschäftigung in der Entwicklungshilfe

· Arbeit in Übersee
Verzeichnis von Institutionen aus dem Bereich der Ent­wicklungszusammenarbeit; im Internet unter
http://www.dse.de/zd/arbeit/arbeit-i.htm

· Allgemeine Informationen über Arbeitsmöglichkei­ten im Ausland für folgende Berufe

Maschinenbauingenieure
Naturwissenschaftler
Wirtschaftswissenschaftler
Sozialwissenschaftler, Soziologen und Politologen
Agraringenieure und Landwirte
Juristen
Ärzte
Ärzte in Großbritannien
Lehrer
Lehrer in den USA
Elektroingenieure
Geisteswissenschaftler
Bauingenieure und Architekten
Krankenpflege und Sozialarbeit
Übersetzer und Dolmetscher
Geologen, Geophysiker, Geographen, Vermessungsinge-nieure und Kartographen
Umwelt- und Ressourcenschutz

 

· Arbeiten in Europa
Das Heft Nr. 8 aus der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“ gibt Ihnen weitere Informationen zum Thema. Die Bro-schüre bekommen Sie im BIZ Ihres Ar­beitsamtes.